Batteriegesetz – BattG
Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wiederverwendet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen z.B. GRS abgegeben werden. Selbstverständlich können auch die Batterien und Akkus zu uns senden. Die entstehenden Versandkosten übernehmen wir allerdings nicht.
Betroffen sind:
alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
BattG und Tecktronics Joachim Kaiser
Tecktronics wird die Verpflichtungen aus dem BattG im Rahmen der Gesetzlicher Bestimmungen erfüllen.
BattG und Kunde
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelsysteme von GRS abgegeben werden.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit untenstehendem Symbol gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!